Häufig gestellte Fragen und Antworten
| In der unten angefügten Word-Datei finden Sie die wichtigsten aktuellen Fragen und Antworten zum Österreichischen Walddialog |
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1. Warum wird der Österreichische Walddialog durchgeführt? Neue Herausforderungen an die Forst- und Holzwirtschaft (vermehrte Waldnutzungskonflikte, Globalisierung, Klimawandel) machen neue Lösungsansätze notwendig. Der Walddialog bringt alle Akteure an einen Tisch, um unterschiedliche Meinungen zu diskutieren und zu protokollieren und einen Konsens für ein nationales Waldprogramm zufinden. Dafür ist eine Bündelung und Koordinierung forstpolitisch relevanter Themen und Sektorenbereiche notwendig. Ein gesetzlicher Auftrag zur Durchführung eines Walddialoges lässt sich aus der Verordnung des EU-Rates (Verordnung 1257) zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes ableiten. Internationale Abkommen (UN- Waldforen, IPF, IFF, UNFF), Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE), Biodiversitätskonvention (CBD), Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verlangen nach einen Walddialog. Mit der Durchführung des Walddialoges kommt Österreich seinen internationalen Verpflichtungen nach, das Nationale Waldprogramm-Konzept zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung umzusetzen. 2. Nach welchen Prinzipien wird ein Nationales Waldprogramm erarbeitet? Im Rahmen des Nationalen Walddialoges werden die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte des Waldes analysiert. Diese werden dann ausgehend von nationalen Prioritäten, Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in transparenter Weise und unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen dargestellt. Folgende Prinzipien werden bei der Erarbeitung eines nationalen Forstgesetzes berücksichtigt: 1. Partizipation aller interessierten Gruppen. 2. Verbindlichkeit 3. Ganzheitliches und intersektorales Vorgehen. 4. Langzeitlicher und iterativer Prozess. 5. Konsistenz mit den internationalen Vereinbarungen und Übereinkünften. Diesen Prinzipien entsprechend wird bei der Erarbeitung des Nationalen Waldprogramms (NWP) für Österreich die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern berücksichtigt. Das NWP wird für die Bundesebene erarbeitet und greift nicht in die Kompetenz der Bundesländer ein. Vertreter der Länder sind allerdings an der Erarbeitung des NWP beteiligt. Sie sind angehalten, die Ergebnisse des auf Bundesebene stattfindenden Prozesses für die Arbeit im eigenen Land zu nutzen. Die Mitarbeit am NWP steht prinzipiell allen mit Wald befassten Gruppen offen, die bundesweit aktiv sind. In einem partnerschaftlichen Verhältnis sollen aktuelle Fachthemen diskutiert, ggf. unterschiedliche Position ausgetauscht und letztlich (soweit möglich) Konsens erzielt werden. Dabei spielen die Qualität von Argumenten und die Bereitschaft zum Konsens eine wichtige Rolle. Die Verantwortung des Waldbesitzers für sein Eigentum und der Bundesregierung und der Bundesländer für die Wahrnehmung der in ihrem Geschäftsbereich liegenden Aufgaben bleibt davon unberührt. 3. Wie erfolgt die Durchführung des Walddialoges im einzelnen? Um eine strukturierte Durchführung des Walddialogs zu ermöglichen, sind verschiedene Gremien vorgesehen. Neben einem Runden Tisch, an dem der politische und thematische Interessenausgleich stattfindet, sind Fachmodule eingerichtet. In diesen Modulen findet die eigentliche thematische Aufbereitung der Fachthemen statt. Aus Organisations- und Kapazitätsgründen können am Runden Tisch sowie in den einzelnen Modulen nur Repräsentanten organisierter Interessensgruppen aktiv teilnehmen. Die breite Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über eine Internetplattform sowie durch schriftliche Stellungnahmen am Dialogprozess zu beteiligen. Zudem sind öffentliche Veranstaltungen vorgesehen, wo die Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte und Interessen in den Prozess einzubringen. 4. Welche Möglichkeit der Partizipation gibt es, die über Organisationen hinausgeht? Experten in den Modulen Interessierte über die Walddialog-Homepage: www.walddialog.at oder die E-Mail Adresse: walddialog@bmlfuw.gv.at öffentlich zugängliche Waldforen 4. Welche Möglichkeit der Partizipation gibt es, die über Organisationen hinausgeht? · Experten in den Modulen · Interessierte über - die Walddialog-Homepage: www.walddialog.at oder - die E-Mail Adresse: walddialog@bmlfuw.gv.at - - öffentlich zugängliche Waldforen 5. Wie wird die Transparenz während des Walddialogs gewährleistet? Protokolle, Positionspapiere und Ergebnisse werden auf der Walddialog-Website veröffentlicht. 6. Was geschieht mit den Problemen, für die kein Konsens im Rahmen des Walddialogs gefunden wird? Abweichende Positionen werden in den Ergebnisberichten aufgenommen. Offene Themen werden im fortzusetzenden Prozess weiterbehandelt. 7. Wo endet der inhaltliche Dialog über den „Wald“? An der Forststrasse oder soll auch verarbeitende Industrie teilnehmen? Im Sinne der Intersektoralität ist die Behandlung aller wald- und holzwirtschaftsrelevanter Fragestellungen vorgesehen. 8. Wie werden Ergebnisse publiziert? Website (Protokolle, Zwischenpapiere, Positionspapiere) Gedrucktes Waldprogramm 9. Wie erfolgt die Einbindung der Bundesländer am Runden Tisch? (Raumordnung, Naturschutz, Jagd) Aufgrund der Ausgewogenheit und zur Steigerung der Arbeitseffizienz wird von den Bundesländern ein gemeinsam vereinbarter Vertreter zum RT entsendet. Zu den Modulsitzungen kann jedes Bundesland zu den einzelnen Fachbereichen Vertreter entsenden. 10. Wie kann sich der Runde Tisch - überwiegend aus politischen Vertretern zusammengesetzt - zu Maßnahmen selbst verpflichten? Durch eine freiwillige Willenserklärung. Die im Runden Tisch vertretenen Organisationen/Institutionen sind aufgefordert, in ihrem Wirkungsbereich auf eine Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Maßnahmen zu trachten. Es besteht kein rechtlich verbindlicher Umsetzungszwang. Der gesamte Prozess baut auf dem guten Willen und die Selbstbindung der beteiligten Organisationseinheiten auf. 11. Welche Gruppierungen nehmen am Runden Tisch teil? Es wurden 50 waldrelevante, bundesweit agierende Organisationen/ Institutionen zum RT eingeladen. Dabei wurde darauf geachtet, dass sowohl ökonomische, ökologische und soziale Aspekte durch die Auswahl der eingeladenen Organisationen in einem ausgewogenen Verhältnis abgedeckt werden. (Die Namen der Organisationen siehe Einladungsliste.) Davon haben 40 Organisationen eine Teilnahme am RT bestätigt. 12. Wer bestimmt die Delegierten zum RT? Die zum RT von HBM geladenen Organisationseinheiten. 13. Warum sind im Gremium „Runder Tisch“ die Vertreter der Waldbesitzer u. Waldbewirtschafter unterrepräsentiert? Ziel war es, sowohl alle bedeutenden Umwelt-NGOs als auch Forst-NGOs einzuladen. Die Ungleichgewichtung ist auf die unterschiedlich große Anzahl der existierenden Gruppierungen zurückzuführen. 14. Warum wird Wirtschaft und Ökologie in getrennten Modulen behandelt? So kommt wieder kein Dialog zustande! Zu beiden angesprochenen Themen gibt es viele Teilbereiche, die vorerst eigenständig einer Klärung zugeführt werden müssen. In den Modulen sind Vertreter sowohl von Wirtschaft als auch Ökologie geladen, die Möglichkeit der Einbringung von fachspezifischen Positionen ist daher in jeder Phase des Prozesses sicher gestellt. Der politische Ausgleich der unterschiedlichen Positionen erfolgt im RT. 15. Wie ist gesichert, dass Mann/Frau alle interessanten Module besuchen kann? Gibt es eine Delegationsmöglichkeit? Die Modulsitzungen werden an verschiedenen Tagen abgehalten. Somit ist eine Teilnahme an allen drei Modulen gesichert bzw. besteht für die eingeladenen Organisationen die Möglichkeit der Entsendung eines frei gewählten Vertreters. Zur Wahrung einer Arbeitskontinuität sollte stets der selbe Vertreter zu den einzelnen Module entsendet werden, der mit entsprechenden Handlungskompetenzen ausgestattet sein muss. 16. Warum wird die Jagd im Modul „Schutz“ und nicht im Modul Wirtschaft behandelt? Aus Sicht der Forstsektion ist diese Problematik besonders im Hinblick auf die Erhaltung stabiler Schutz- und Bannwälder von Bedeutung, da hier massiv öffentliche Interessen berührt werden. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Jagd nicht auch in anderen Modulen eine Rolle spielen kann und dort behandelt wird. 17. Wer bestimmt die Delegierten zu den Modulen? -Die zum RT von HBM geladenen Organisationseinheiten. -Die Modulverantwortlichen (Fachexperten) 18. Wie kann sichergestellt werden, dass nur Leute mitreden, die eine Ahnung haben und Verantwortung übernehmen wollen? Da es sich um einen öffentlich zugänglichen Dialog handelt, muss ein jeder das Recht haben, seine Meinungen und Standpunkte in den Dialog einbringen zu können (z.B. via E-Mail). In den Modulen ist durch die Auswahl der eingeladenen Organisationseinheiten bzw. Experten die fachliche Qualifizierung und Verantwortungsrelevanz sichergestellt. 19. Wie kann sichergestellt werden, dass allen Akteuren klar ist, dass über künftige Arbeitsplatz- und Einkommensmöglichkeiten diskutiert wird? - Derartiges gibt es in keinem anderen Bereich! Aufgrund der Fachkompetenz der zum RT und Modulen geladenen Organisationseinheiten und Experten ist davon auszugehen, dass diese über mögliche Auswirkungen der gemeinschaftlich beschlossenen Ergebnisse Bescheid wissen. 20. Wer soll die erarbeiteten Grundsätze in Anbetracht der immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen umsetzen? (kein Geld für Förderungen vorhanden; weniger Forstpersonal; weniger Waldbauern/Forstbetriebe; Sparstift bei Forstbehörden) · Grundsätzlich wird beim gesamten Prozess von der Freiwilligkeit der Umsetzung der Beschlüsse ausgegangen. Für das BMLFUW sind die Ergebnisse des Dialogs Grundlage für künftige forstpolitische Entscheidungen. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass das Waldprogramm dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. · Es wird als Aufgabe des Waldprogramms gesehen, künftige forstpolitische Handlungsprioritäten festzulegen und anhand dieser den Förderungsrahmen auszurichten. · Aufgrund der österreichischen Waldbesitzerstruktur (Privatwald), des forstgesetzlichen Rahmens und der wirtschaftlichen Situation werden Personalentscheidungen in der Forstwirtschaft getroffen. Das FG sieht europaweit als einziges eine Bestellungspflicht vor. Staatliche Einflussnahme auf betriebswirtschaftliche Überlegungen kann sich nur auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beschränken. · Aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Finanzressourcen ist auch der Forstsektor (Forstbehörde) von Sparmassnahmen nicht ausgenommen. Über den künftigen Aufgabenbereich der Forstbehörden sowie Prioritäten des Ressourceneinsatzes ist aufgrund der eingeschränkten Finanzmittel nachzudenken. Dies ist auch Ziel und Aufgabe des Walddialoges. 21. Welches Budget steht dem Walddialog zur Verfügung? In den Jahren 2002/2003 ca. 50.000 Euro. 22. Wohin geht Österreichs Staatswald? Ist dessen Weg zu einem Global-Player ohne Rücksicht auf seine hoheitlichen Verpflichtungen für den Privatwald und für die Allgemeinheit akzeptabel? · Die ÖBF-AG ist, so wie die übrigen Waldbesitzer in Österreich, an die Einhaltung des FG gebunden. Im Sinne der Nutzung der Ressource Wald zu Erholungszwecken werden von der ÖBF-AG neue Wege beschritten (Mountainbike). · Die ÖBF-AG ist im Walddialog vertreten. Somit kann die Rolle des Staatswaldes im Rahmen des Dialoges behandelt werden. 23. Wann ist die Erarbeitung des Nationalen Waldprogramms (NWP) abgeschlossen? Bis Mitte 2005 sollen die ersten Ergebnisse vorliegen, die in einem ersten Nationalen Waldprogramm münden werden. Da in der ersten, ca. zwei Jahre dauernden Walddialog-Runde nur die vordringlichsten Fachthemen erörtert werden können. Sollte Bedarf bestehen, wird der forstpolitische Dialog auch nach 2005 zu anderen wichtigen Fachthemen fortgeführt werden. Durch diese Vorgangsweise wird es möglich, jederzeit aktuell werdende Themen aufzugreifen, mit den Akteuren zu erörtern und forstpolitischen Handlungsbedarf abzuleiten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Umsetzung und anschließende Evaluierung des NWP zu einem weiteren forstpolitischen Diskussionsbedarf führen wird. 24. Wie wird das NWP umgesetzt? Das NWP ist ein von den beteiligten Akteuren erstelltes Programm, das den von diesen identifizierten Handlungsbedarf aufzeigt. Für das BMFUW wird es eine Grundlage für das künftige forstpolitische Handeln darstellen. Es ist zugleich eine Handlungsempfehlung für alle anderen waldrelevanten Akteure und Organisationen. 25. Wo kann ich weitere Informationen über den Walddialog erhalten? Bei Fragen zum Walddialog oder zu den einzelnen Modulen können Sie sich an folgende E-Mail Adressen wenden: walddialog@bmlfuw.gv.at walddialog_modul1@bmlfuw.gv.at walddialog_modul1@bmlfuw.gv.at walddialog_modul1@bmlfuw.gv.at |
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